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Arbeitsmarktförderung NEU

Seit Jänner 2010 gelten im Bereich der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol neue Richtlinien zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

„Ziel der neuen Arbeitsmarktförderung ist es, dass gerade in schwierigen Zeiten mehr Menschen die höheren Förderungen in Anspruch nehmen können“, betont LH Günther Platter. „Denn Qualifikation, Ausbildung und Weiterbildung sind der Schlüssel, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich Fuß fassen zu können“. Das Land Tirol stockt die Arbeitnehmerförderung um mehr als die Hälfte von 3,5 auf 5,3 Millionen Euro auf. „Insgesamt stehen im Jahr 2010 zehn Millionen Euro zur Verfügung“, so LH Platter.

Die Neuerungen im Bereich Arbeitsmarktförderung betreffen Inhalt, Struktur und Förderabwicklung. Inhaltliche Änderungen sehen eine wesentliche Erhöhung der Fördersätze beim Bildungsgeld update, beim Bildungsdarlehen und bei der Lehrlingsförderung vor. Es wurden der Förderkreis ausgeweitet und die Einkommensobergrenzen bei einkommensabhängigen Förderungen angehoben. Änderungen struktureller Natur sind die neue Rahmenrichtlinie, die Zusammenlegung von Lehrlingsförderungszuschuss und Bildungsbeihilfe zur neue Ausbildungsbeihilfe, die neue Richtlinie für Objektförderungen sowie Sonderprogramme. Weiters wurde die Förderabwicklung vereinfacht, es gelten neue Einreichfristen und eine Antragsstellung ist im Vorhinein erforderlich.

Details zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie unter www.tirol.gv.at/wirtschaft

Für Informationen stehen die MitarbeiterInnen des Sachgebietes Arbeitsmarktförderung unter 0512/508-3557 oder per E-Mail unter arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at gerne zur Verfügung.

 
Artikelbild:
bilder.tibs.at
Quelle:
Dr. Ursula Weingartner, (Marion Leitner) - 08.07.2010